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   BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R   

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BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R (https://dejure.org/2012,19208)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R (https://dejure.org/2012,19208)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2012 - B 14 AS 45/11 R (https://dejure.org/2012,19208)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zugehörigkeit eines volljährigen Stiefkindes zur Bedarfsgemeinschaft; Hilfebedürftigkeit; Berücksichtigung des Stiefelterneinkommens zugunsten des nicht leiblichen Kindes; Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 3 Nr 2 SGB 2 vom 24.03.2006, § 7 Abs 3 Nr 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 7 Abs 3 Nr 4 SGB 2 vom 24.03.2006, § 7 Abs 3 Nr 4 SGB 2 vom 20.07.2006, § 9 Abs 2 S 2 SGB 2 vom 24.03.2006
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zugehörigkeit eines volljährigen Stiefkindes zur Bedarfsgemeinschaft - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des Stiefelterneinkommens zugunsten des nicht leiblichen Kindes - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Berücksichtigung des Einkommens des Stiefvaters bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zugehörigkeit eines volljährigen Stiefkindes zur Bedarfsgemeinschaft - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des Stiefelterneinkommens zugunsten des nicht leiblichen Kindes - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Verfassungsmäßigkeit der Zugehörigkeit eines volljährigen Stiefkindes zur Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; § 6a Bundeskindergeldgesetz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R
    Der Senat folge insoweit der Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner Entscheidung vom 13.11.2008 (B 14 AS 2/08 R - BSGE 102, 76 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7) .

    Sind hierfür weitergehend Beiträge angefallen, weil ein Krankenversicherungsschutz über die Familienversicherung nach § 10 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch nicht mehr vermittelt werden konnte, sind diese - für den Fall, dass eine Bedarfsgemeinschaft bestand - zusätzlich nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II abzusetzen (vgl BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R - BSGE 102, 76 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7 RdNr 26) .

    Ein zusätzlicher Einstandswille seitens des Stiefelternteils ist auch bei erwachsenen Stiefkindern - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht zu fordern (vgl zum minderjährigen Kind BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R - BSGE 102, 76 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7 RdNr 30) .

  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R
    Wie der Senat in der Entscheidung vom 14.3.2012 (B 14 AS 17/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) im Einzelnen dargelegt hat, verlangt das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG (dazu Bundesverfassungsgericht Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) eine enge Auslegung des § 7 Abs. 3 SGB II. Der Gesetzgeber knüpft nicht an jedes Zusammenleben von einander nicht zur materiellen Unterstützung verpflichteten Personen unter einem Dach die dargestellten Rechtsfolgen, sondern lediglich an das Zusammenleben in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Die Konzeption des § 7 Abs. 3 Nr. 4 iVm § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II begegnet für diesen Fall keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, wie der Senat im Einzelnen in der bereits zitierten Entscheidung dargelegt hat (Urteil vom 14.3.2012 - B 14 AS 17/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

  • BSG, 19.10.1977 - 4 RJ 57/76
    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R
    Die Herstellung einer lediglich räumlichen Verbindung im Sinne einer Duldung der Anwesenheit in der Wohnung genügt dagegen nicht (vgl bereits BSGE 29, 292, 293; BSGE 45, 67, 69) .
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einbeziehung unverheirateter volljähriger

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R
    Dieses Eltern-Kind-Verhältnis lässt sich typisierend mit der "Zugehörigkeit zum Haushalt" des Elternteils iS des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II beschreiben (vgl bereits BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 23 RdNr 19) .
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R
    Wie der Senat in der Entscheidung vom 14.3.2012 (B 14 AS 17/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) im Einzelnen dargelegt hat, verlangt das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG (dazu Bundesverfassungsgericht Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) eine enge Auslegung des § 7 Abs. 3 SGB II. Der Gesetzgeber knüpft nicht an jedes Zusammenleben von einander nicht zur materiellen Unterstützung verpflichteten Personen unter einem Dach die dargestellten Rechtsfolgen, sondern lediglich an das Zusammenleben in einer Bedarfsgemeinschaft.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerfG zur Bedürftigkeitsprüfung im Recht der Arbeitslosenhilfe bei eheähnlichen Gemeinschaften (vgl BVerfG Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) schließt der Gesetzgeber nur bei Vorliegen bestimmter typisierter (familiär geprägter) Lebensumstände auf (typisierte) Haushaltseinsparungen und Unterstützungsleistungen innerhalb der Gemeinschaft, die die Gewährung staatlicher Hilfe nicht oder nur noch in eingeschränktem Umfang gerechtfertigt erscheinen lassen.
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 34/01 R

    Waisenrente - Haushaltsaufnahme des Enkels durch Großmutter - letzter

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R
    Im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des BSG zum Tatbestandsmerkmal der "Haushaltsaufnahme" von Kindern (vgl etwa § 2 Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz, § 56 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch und § 48 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch ) ist insoweit auf das Bestehen einer Familiengemeinschaft abzustellen, die eine Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Vorsorge, Unterhalt) und immaterieller Art (Zuwendung, Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) darstellt (vgl zu § 48 SGB VI BSG Urteil vom 31.1.2002 - B 5 RJ 34/01 R - SozR 3-2600 § 48 Nr. 6 S 33 mwN) .
  • BSG, 26.06.1969 - 4 RJ 439/67

    Aufnahme in stiefelterlichen Haushalt - Leistungen des Stiefvaters -

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R
    Die Herstellung einer lediglich räumlichen Verbindung im Sinne einer Duldung der Anwesenheit in der Wohnung genügt dagegen nicht (vgl bereits BSGE 29, 292, 293; BSGE 45, 67, 69) .
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Überbrückungsdarlehen bzw

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R
    Außer Betracht bleiben müssen in diesem Zusammenhang aber Zuwendungen der Mutter, die diese dem Kläger lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellt hat und die mit einer Rückzahlungsverpflichtung des Klägers verbunden sind (vgl BSG Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und BSG vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 45) .
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen

    Auszug aus BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R
    Außer Betracht bleiben müssen in diesem Zusammenhang aber Zuwendungen der Mutter, die diese dem Kläger lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellt hat und die mit einer Rückzahlungsverpflichtung des Klägers verbunden sind (vgl BSG Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und BSG vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 45) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 19 AS 773/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dies gilt auch im Verhältnis zwischen einem Partner i.S.v. § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II - vorliegend dem Kläger zu 5) - und einem minderjährigen Stiefkind - vorliegend die Klägerin zu 2) - (vgl. BSG Urteile vom 13.11.2008 - B 14 As 2/08 R - vom 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R - und - B 14 As 17/11 R), so dass bei der Verteilung des Einkommens des Klägers zu 5) auf die Bedarfe der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der Bedarf der Klägerin zu 2) mit einzubeziehen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13

    Streit über die vorläufige Gewährung einer Regelleistung einschließlich

    Diese Vorschrift ist nicht einschlägig, da eine Aufnahme des Sohnes in den Haushalt der Klägerin erfolgt ist (vgl. zum Begriff der Haushaltsaufnahme bei einem volljährigen Kind BSG Urteil vom 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R, Rn. 18).
  • BSG, 07.08.2014 - B 14 AS 101/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Darlegung der

    Als grundsätzlich klärungsbedürftig erachtet sie die Frage: "Lebt ein Kind bereits dann im Haushalt des Hilfebedürftigen im Sinne des § 1 I Nr. 8 ALGII-VO, wenn es sich räumlich eine Unterkunft mit dem Hilfebedürftigen teilt oder müssen hierzu noch weitere Merkmale erfüllt sein? Wenn ja, wie lauten diese?" Inwieweit dieser Frage ungeachtet der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Haushaltszugehörigkeit volljähriger Kinder iS von § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II (vgl Urteile vom 14.3.2012 zu B 14 AS 17/11 R - BSGE 110, 204 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10, RdNr 26 und zu B 14 AS 45/11 R - juris RdNr 18) weiter oder erneut Klärungsbedürftigkeit zukommen könnte, ist der Beschwerdebegründung nicht ausreichend zu entnehmen.
  • LSG Sachsen, 20.09.2012 - L 7 AS 402/11

    25-Jähriger; Bedarf; Bedarfsgemeinschaft; benötigen; beschaffen; eigenes

    Vorliegend ist davon auszugehen, dass die Kläger und ihr damals 23-jähriger Sohn im streitigen Zeitraum in einer Haushaltsgemeinschaft i.S.d. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II lebten (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R, RdNr. 18, zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2014 - L 13 AS 292/13
    Insoweit teilt der Senat die Einschätzung der beiden mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II befassten Senate des Bundessozialgerichts - BSG - (BSG-Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 2/08 R; BSG-Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 51/09 R; BSG-Urteil vom 14. März 2012 - B 14 AS 45/11 R; BSG-Urteil vom 23. Mai 2013 - B 14 AS 67/11 R, jeweils zitiert nach juris).
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